Europawochen 2025

Die Europawochen sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der europapolitischen Aktivitäten in Sachsen-Anhalt. Vom 30. April bis 31. Mai 2025 finden auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Veranstaltungen und Projekte mit europäischem Bezug statt.

Die Europawochen bieten eine hervorragende Möglichkeit für engagierte Vereine, Institutionen und Organisationen, die vielfältigen europäischen Bezüge ihrer Arbeit öffentlich zu präsentieren und aktuelle europäische Fragen auf kreative Weise in den öffentlichen Diskurs einzubringen.

Finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt hilft mit einem Zuschuss für verschiedene Veranstaltungsformate und Projekte, die den Austausch und die Auseinandersetzung mit den diesjährigen Schwerpunktthemen der Europawochen fördern.


Zum Europawochen-Veranstaltungskalender (folgt)

Schwerpunktthemen 2025

Antragsformulare, Links & Downloads

Wichtige Termine und Fristen

Antragsfrist: 23. März 2025

Veranstaltungszeitraum: 30. April bis 31. Mai 2025

Abrechnung bis: 30. Juni 2025

Wer kann mitmachen?

Für alle Vereine, Institutionen, Organisationen etc. aus Sachsen-Anhalt

Europa in Sachsen-Anhalt erlebbar machen

Zuschuss für verschiedene Veranstaltungsformate

Das übergreifende Thema 2025

»75 Jahre Europa – Der Schuman-Plan als Vision für die heutige Europäische Union«

Antragsfrist

Jetzt bis zum 23. März Zuschuss beantragen!

Organisatorische Unterstützung von

Logo: GOEUROPE!
GOEUROPE! Sachsen-Anhalt

Europawochen Themen

Schwerpunkt­themen 2025
Das übergreifende Thema lautet in diesem Jahr:
»75 Jahre Europa – Der Schuman-Plan als Vision für die heutige Europäische Union«
Schwerpunkt 1
Unsere Zukunft
Europa für und mit jungen Menschen
Schwerpunkt 2
Grenzüberschreitende Kooperation
Sachsen-Anhalt und seine europäischen Partner
Schwerpunkt3
40 Jahre Schengen-Abkommen
Europa ohne Grenzen – Herausforderungen und Chancen!
Schwerpunkt 4
Für ein friedliches Europa
Lage in der Ukraine!
Schwerpunkt 5
Europa bewegt uns
Aktuelle EU-relevante Themen (z.B. Klima und Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft, Digitalisierung etc.)

Organisatorische Fragen zu den Europawochen beantwortet:

GOEUROPE!
Fach- und Beratungsstelle für Internationale und Europäische Jugendarbeit Sachsen-Anhalt

Lüttgen-Ottersleben 18a
39116 Magdeburg

+49 (0) 391 – 636 01 80

info@goeurope.eu

GOEUROPE! wird gefördert durch die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Ihr Kontaktfür Fragen zu Anträgen, Abrechnung, Fristen etc.

Mohamed CHIKER

+49 (0) 391 – 636 01 86

europawochen@goeurope.eu

Ihr Kontaktfür inhaltlichen Fragen

Christian SCHARF

+49 (0) 391 – 636 01 80

europawochen@goeurope.eu

Antragsformulare, Links & Downloads

Fragen und Antworten

Allgemeine Informationen

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Engagierte Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen, Schulen und Hochschulen sowie sonstige Institutionen in Sachsen-Anhalt können einen Zuschuss für verschiedene Veranstaltungsformate und Projekte erhalten, die den Austausch und die Auseinandersetzung mit den diesjährigen Schwerpunktthemen der Europawochen fördern.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Es gibt keine Mindest- oder Höchstsumme, die beantragt werden kann. Die durchschnittliche Förderung lag in den letzten Jahren bei ca. 500 € pro Veranstaltung.

Ein Eigenanteil zur Finanzierung der Veranstaltung/des Projektes ist in angemessenem Umfang (in der Regel mindestens 10% der im Antrag angegebenen Gesamtsumme) zu erbringen. Der Eigenanteil kann in Ausnahmefällen auch in Form unbarer Eigenleistungen erfolgen, wie bspw. Raummiete, Druckkosten, Eigenarbeitsleistungen etc.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Gefördert werden diverse Veranstaltungsformate, die möglichst einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, wie z. B.

  • Workshops
  • Vorträge
  • Projekttage
  • Filmprojekte
  • Lesungen
  • Begegnungen
  • Diskussionen
  • Seminare
  • Informationsveranstaltungen
  • Sonstiges

Welche Fristen sind zu beachten?

  • Anträge für geplante Veranstaltungen und Projekte müssen fristgerecht bis zum 23. März 2025 eingehen.
  • Die Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars kann vorab elektronisch per E-Mail an europawochen@goeurope.de erfolgen; muss aber postalisch (mit Originalunterschrift) nachgereicht werden.
  • Die Veranstaltungen/Projekte sollen im Zeitraum vom 30. April bis 31. Mai 2025 stattfinden.
  • Die Abrechnung der Veranstaltungen/Projekte sollte zeitnah, jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.

Was ist nicht förderfähig?

  • Präsente für Referent/innen und Expert/innen (z. B. Blumen, Bücher).
  • Wiederverwendbare Gegenstände (z. B. PC-/Ausstellungstechnik, Fachliteratur), die über die Veranstaltung hinaus gebraucht werden können.
  • Pfand und Trinkgelder sind grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Ausgaben, die nicht eindeutig dem Vorhaben zugeordnet werden können.
  • Ausgaben, die spätere Erstattungen zur Folge haben (z. B. Mietkaution).
  • Ausgaben, für die kein Nachweis der Bezahlung vorliegt sowie Ausgaben, die nicht mit Originalbelegen nachgewiesen werden können.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihres Vorhabens.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterzeichnen Sie den Antrag sowie die Datenschutzhinweise mit Datum und ggf. Stempel.
  • Füllen Sie den Ausgaben- und Finanzierungsplan sorgfältig aus. Dieser ist verbindlich.
  • Eine Kostenerstattung durch GOEUROPE! kann nur in der zuvor bestätigten Höhe und für den vereinbarten Verwendungszweck erfolgen.

Was ist nach der Antragstellung zu beachten?

  • Nach Überprüfung der Unterlagen durch GOEUROPE! erhält der Antragstellende zeitnah eine Rückmeldung zu eventuell offenen Fragen und/oder zur möglichen Höhe einer finanziellen Unterstützung für das geplante Vorhaben.
  • Sollten sich nach der erhaltenen Förderzusage einzelne Änderungen in den Kostenpositionen (Einzelansätze) ergeben, die nicht größer als 20 % sind und durch Einsparungen bei anderen Kostenpositionen ausgeglichen werden können, ist dies grundsätzlich möglich. Bei einer Überschreitung der Einzelansätze über 20 % ist eine Rücksprache mit GOEUROPE! unbedingt notwendig.
  • Die Abrechnung Ihrer Veranstaltung/Projekte sollte zeitnah, aber spätestens bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.
  • Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Auswertungsbogens. Bestandteil ist dabei auch ein aussagekräftiger Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis sowie Bild- und Videomaterial in digitaler Form. Zudem sind vorhandene Publikationen oder Links zu Internetseiten über Ihre Veranstaltung beizufügen. Nähere Informationen zur Abrechnung werden Ihnen mit der Fördergenehmigung übermittelt.
  • Nach Einreichung der Unterlagen und deren Prüfung werden die Mittel im Regelfall zwei bis vier Wochen nach Eingang der Dokumente überwiesen.

Was ist beim Ausgaben- und Finanzierungsplan zu beachten?

  • Geben Sie alle geplanten Ausgaben und Einnahmen für Ihr Vorhaben vollständig an.
  • Es sind ausschließlich Kosten abrechenbar, die ab dem Zeitpunkt der Mittelzusage entstanden und eindeutig der Veranstaltung zuzuordnen sind und entsprechend belegt werden können. Nachträglich geltend gemachte Aufwendungen und Belege können daher nicht anerkannt werden.
  • Honorare für Referent/innen bzw. Expert/innen werden in Höhe und Umfang nach entsprechender Absprache gefördert. Wichtig: Honorarempfänger/innen können dabei nicht gleichzeitig Antragsteller/innen sein und dürfen nicht dem antragstellenden Verein bzw. der antragstellenden Organisation/Institution angehören.
  • Reisekosten und ggf. Übernachtungskosten für Referent/innen bzw. Expert/innen können auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet werden.
  • Als Verpflegungskosten sind Ausgaben für alkoholfreie Getränke und einen kleinen Imbiss (Catering im angemessenen Rahmen) förderfähig.

Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit

  • Bitte weisen Sie bei der Ankündigung Ihrer Veranstaltung (Einladung, Foto-, Video- und/oder Printdokumentation, Internetseiten, Social Media etc.) darauf hin, dass diese im Rahmen der Europawochen durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt wird und nutzen Sie hierfür das auf der Website www.europawochen.goeurope.eu zur Verfügung gestellte Logo bzw. Landessymbol.
  • Dort finden Sie auch das Logo zu den Europawochen 2025, welches Sie bitte ebenfalls bei der Bewerbung Ihrer Veranstaltung einbinden. Für Ihre Ankündigungen in den sozialen Medien nutzen Sie bitte den Hashtag #Europawochen.
  • Machen Sie auf Ihr Vorhaben medial aufmerksam. Hierfür eignet sich ein Bericht auf der eigenen Website, in den lokalen Medien, durch eine Presseerklärung und/oder Beiträgen auf Social Media.

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